FAQ

1. Was kostet ein Führerschein?

Sicher ist das die am häufigsten gestellte Frage. Sie ist jedoch nicht so einfach zu beantworten. Denn es gibt feste Kosten, wie zum Beispiel die Gebühren zur Führerscheinanmeldung im Landratsamt, die Kosten für den Lehrgang zur Ersten Hilfe, den Sehtest, das Lichtbild, für Lehrmittel, die für die Theorieausbildung erhobene Grundgebühr, die Prüfungsvorstellung sowie die Kosten für die vom Gesetzgeber festgesetzte Anzahl an Sonderfahrten (beispielsweise 12 Stunden in der Klasse B).

Die Übungsstunden dagegen, deren Anzahl von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers abhängen, sind ein flexibler Posten. In der Fahrschule geben wir Ihnen dazu gern detaillierte Auskunft.

 

2. Was brauche ich zur Anmeldung?

Zur Anmeldung in der Fahrschule benötigt man nur den Personalausweis oder Reisepass und, soweit schon vorhanden, den Führerschein.

 

3. Müssen meine Eltern zur Anmeldung zur Fahrschule mitkommen, wenn ich noch keine 18 bin?

Bei Fahrschülern, die zur Zeit der Anmeldung noch nicht volljährig sind, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsrechtigten unumgänglich. Für eine schnelle Abwicklung der Anmeldung wäre es demnach vorteilhaft, wenn die Erziehungsberechtigten dabei sind. Andernfalls muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachgereicht werden.

 

4. Kann ich mich online anmelden?

Nein, der Ausbildungsvertrag muss vom Fahrschüler und evtl. von dem/den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Man kann aber über das Kontaktformular im Internet einen Termin für die Anmeldung innerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

 

5. Wann sollte ich mich zur Fahrschule anmelden?

Wenn man sich mit dem Führerschein selbst zum Geburtstag beschenken möchte, empfiehlt es sich, sich circa ein halbes Jahr davor anzumelden.

 

6. Wie viele Pflichtstunden gibt es?

Es gibt keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden. Lediglich die Zahl der sogenannten Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Fahren in Dämmerung oder Dunkelheit) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und hängt von der angestrebten Führerscheinklasse ab.

 

7. Soll ich vor der 1. Fahrstunde üben?

Warum nicht? Losfahren, Anhalten, Langsamfahren und Rückwärtsfahren sind die wichtigsten Grundlagen der Fahrzeugbedienung. Das kann man mit den Eltern oder Freunden, die schon einen Führerschein besitzen, getrost üben. Aber bitte immer daran denken, dass diese Fahrversuche nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Verkehrsübungsplätze sind die sicherste Wahl.

 

8. Welchen Anhängerführerschein brauche ich? Darf ich mit dem Führerschein Klasse B einen Anhänger mitführen oder benötige ich dafür die Führerscheinklasse B96 oder BE?

Beim Anhängerführerschein kann man schon durcheinander kommen. Um die Frage beantworten zu können, sind konkrete Angaben zum Zugfahrzeug und Anhänger notwendig (etwa zur zulässigen Gesamtmasse oder zur Leermasse). Deshalb sollte man sich hier am besten persönliche Auskunft in der Fahrschule holen.

 

9. Ist es eine sinnvolle Entscheidung, den "Führerschein mit 17" zu machen?

Ja, das begleitete Fahren hat sich bewährt und ist mittlerweile die gängige Art, den Führerschein der Klasse B zu erwerben. Konkrete Auskunft erteilen auch hier gern die Fahrlehrer.